Compliance-Prüfung · BFSG · WCAG 2.1 AA · DSGVO

Wie rechtssicher ist Ihre Website?

Seit Juni 2025 gilt das BFSG. Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob Ihre Seite betroffen ist — Bußgelder bis 100.000 €.

KostenlosKeine AnmeldungErgebnis in ~30 Sekunden

Der Ablauf

Von der Adresse zum rechtssicheren Auftritt — in vier Schritten.

  1. 01

    Adresse eingeben

    Website-Adresse eingeben — ohne Anmeldung, ohne Installation.

  2. 02

    Live-Prüfung

    Wir untersuchen Ihre Seite in Echtzeit auf über 100 rechtliche Kriterien.

  3. 03

    Risiko-Bewertung

    Sie erhalten einen Compliance-Score und alle Befunde nach Schwere sortiert.

  4. 04

    Behebung

    Auf Wunsch beheben wir die Probleme — oder bauen die Seite rechtssicher neu.

Der teuerste Verstoß

Lädt Ihre Website Tracker, bevor Besucher zustimmen?

Das ist der Verstoß, der wirklich Geld kostet. Google Analytics, Meta-Pixel, Fonts von externen Servern — feuern sie vor der Einwilligung, ist es ein klarer DSGVO-Verstoß. Genau hier setzen Abmahnungen an.

Was beim Seitenaufruf passiert

  1. 0,0 sSeite wird geladen
  2. 0,3 sGoogle Analytics wird aktivVerstoß
  3. 2,1 sCookie-Banner erscheint — zu spät

Die Rechnung

39,99 € jetzt — oder bis zu 100.000 € später.

Heute

39,99 €

Vollständige Prüfung, von der trainierten Kognitiven Maschine erzeugter Fix per E-Mail, ohne Bindung.

Abmahnung

ab 1.000 €

Anwaltskosten und Unterlassungserklärung — pro Verstoß.

Bußgeld nach BFSG

100.000 €

Maximaler gesetzlicher Rahmen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit.

Wo deutsche Gerichte genau hinsehen

Drei konkrete Urteile. Drei wiederkehrende Verstöße.

Wenn Sie wissen wollen, wonach unsere Prüfung sucht, lesen Sie diese Fälle. Jede Abmahnung, die wir verhindern, geht auf eine dieser Linien zurück.

  1. 01LG München IAz. 3 O 17493/20 · 2022

    Google Fonts vom CDN — 100 € Schadensersatz.

    Die externe Einbindung von Google-Schriftarten überträgt die IP-Adresse des Nutzers an Google — eine Datenübermittlung ohne Einwilligung verstößt gegen die DSGVO."

    Seither: zahllose Abmahnschreiben mit konkreten Schadensersatzforderungen. Auslöser: ein einziger <link>-Tag.

  2. 02Art. 6 DSGVO · § 25 TDDDGDSK-Orientierungshilfe · laufende Praxis

    Google Analytics, das vor Consent feuert.

    Wenn ein Tracking-Skript geladen wird, bevor der Nutzer zustimmt, ist das ein Verstoß gegen § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 DSGVO — unabhängig davon, ob später ein Banner erscheint."

    Wir sehen das bei der Mehrheit der gescannten deutschen Websites. Das ist die häufigste Quelle einer Abmahnung — und die teuerste.

  3. 03§ 5 DDG (vormals TMG)BGH MMR 2007, 40 · ständige BGH-Rechtsprechung

    Impressum unvollständig — wettbewerbsrechtlich abmahnbar.

    Fehlende Pflichtangaben im Impressum (Vertretungsberechtigte, Anschrift, Schnellkontakt) sind nach der BGH-Rechtsprechung wettbewerbsrelevant und damit für jeden Mitbewerber abmahnfähig."

    Keine Mindestschwelle: ein einziger fehlender Pflichteintrag genügt. Üblicher Streitwert: 5.000-15.000 €.

Transparenz

Wie wir das technisch machen.

Die automatisierte Auswertung erzeugt eine Kognitive Maschine — Sprachmodelle (Large Language Models), die wir gezielt auf deutscher Rechts­kommentar-Literatur (BFSG, DSGVO, TDDDG, DDG, HGB) trainiert und kalibriert haben. Kombiniert mit einer anwaltlich vorgeprüften Vorlagen­bibliothek, die jede ausgegebene Formulierung absichert.

Hinweis nach Art. 50 EU-KI-Verordnung: Inhalte, die von einem KI-System erzeugt werden, sind als solche kenntlich gemacht. Wir liefern Werkzeuge auf Basis trainierter Modelle, keine Einzelfall­beratung. Verantwortlich für den finalen Einsatz bleiben Sie als Diensteanbieter.